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Bundesgericht gegen zwei Väter

red

Politik Die zwei Männer, die in den USA durch Leihmutterschaft Eltern eines Kindes geworden sind, werden in der Schweiz nicht akzeptiert.

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Das Bundesgericht hat entschieden, dass nur der biologische Vater als solcher anerkannt wird, keinesfalls der schwule Partner. Damit revidiert es zwei Gerichtsentscheide aus St. Gallen und Zug.

Der Fall sorgte hierzulande seit letztem Jahr für einiges Aufsehen: Zwei schwule Männer aus der Schweiz liessen in den USA ein Kind durch Leihmutterschaft austragen. Nach dortigem Gesetz war es möglich, dass die beiden Männer als Eltern eingetragen wurden.

Nicht so in der Schweiz - die beiden Männer wurden zunächst von den St. Galler Behörden nicht akzeptiert, bis sie an das Verwaltungsgericht gelangten, welches ihnen Recht gab und die Männer als Eltern bestätigte.

In einem ähnlichen Fall entschied auch der Zuger Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst, dass zwei Väter zum Wohle des Kindes durchaus anerkannt werden können.

Beide Entscheidungen zog das Bundesamt für Justiz nun weiter an das Bundesgericht. Die Richter bestätigten nun, dass das in der Schweiz geltende Verbot der Leihmutterschaft unangetastet bleiben soll. Weswegen folglich auch zwei Männer nicht als Eltern anerkannt werden dürfen. Dabei fiel der Entscheid mit drei zu zwei Stimmen knapp aus.

Als Vater darf sich hierzulande nur derjenige rühmen, der auch der biologische Vater ist. Zudem gab es für die schwulen Männer eine Schelte des Bundesgerichts, da diese ihren Kinderwunsch in den Staaten erfüllten und damit bewusst das hiesige Rechtsverhältnis umgangen haben.


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