Politik Der Dachverband Regenbogenfamilien reagiert auf die Aussagen von SVP-Nationalrätin Verena Herzog im 20 Minuten-Interview.
Der Mythos, wonach Kindern, die bei gleichgeschlechtlichen Eltern aufwachsen, das gegengeschlechtliche Vorbild fehlt, das sie für die Entwicklung ihrer Geschlechtsidentität dringend benötigen, ist weit verbreitet und wird aktuell von Gegnern der Gleichstellung als schlagendes Argument in die Debatte eingebracht. So bediente sich auch SVP-Nationalrätin Verena Herzog im 20 Minuten-Interview vom 12. März wieder derselben Fiktion. „Regenbogenfamilien sind Teil der Schweizer Gesellschaft, leben gut integriert und sind somit in Kontakt mit Menschen beiderlei Geschlechts,“ sagt Maria von Känel, Geschäftsführerin des Dachverbands Regenbogenfamilien. Die Kinder kommen genauso wie die Kinder heterosexueller Eltern mit verschiedensten positiven Modellen in Kontakt, und zwar in allen Lebensbereichen.
„Aus Umfragen ist bekannt, dass gleichgeschlechtliche Eltern sicherstellen, dass ihre Kinder regelmässige und positive Kontakte zu verschiedensten Bezugspersonen haben, wie beispielsweise Grosseltern, Gottis/Göttis, Tanten, Onkel, Freunde und Nachbarn,“ so Maria von Känel weiter. „Es ist daher nicht erstaunlich, dass alle Studien bestätigen, dass Kinder mit gleichgeschlechtlichen Eltern ihre Geschlechtsidentität innerhalb der üblichen Geschlechterrollen gleichermassen entwickeln wie Kinder mit heterosexuellen Eltern.“
Fazit aller Forschungen: Nicht die sexuelle Orientierung der Eltern ist entscheidend für das Wohlergehen und die Entwicklung der Kinder, sondern die Beziehungsqualität und das Klima in der Familie. Es besteht Handlungsbedarf
Handlungsbedarf besteht jedoch bei der rechtlichen Absicherung von Regenbogenfamilien. Kinder in Regenbogenfamilien leben in der Regel mit zwei Elternteilen zusammen, doch rechtlich wird nur einer anerkannt. Dieser Umstand bringt neben rechtlichen und finanziellen Benachteiligungen auch grosse persönliche Belastungen und Unsicherheiten mit sich.
„Unsere Familien sind Teil der Schweizer Gesellschaft und bedürfen derselben Anerkennung und Absicherung wie alle anderen Familien. Letztendlich wird unsere Gesellschaft dank der Familienvielfalt bereichert und bestärkt,“ sagt Maria von Känel. „Wir sind deshalb froh, dass die dringend notwendige rechtliche Absicherung für unsere Kinder dank der Revision des Adoptionsrechts schon bald möglich sein wird, und hoffen auf eine rasche Umsetzung“.
Konkret soll die Gesetzesänderung bewirken, dass eine Person das leibliche Kind ihres Partners bzw. ihrer Partnerin adoptieren kann, sofern der zweite leibliche Elternteil des Kindes unbekannt, verstorben oder mit der Übertragung seiner Rechte und Pflichten einverstanden ist, und sofern die Adoption die beste Lösung für das Wohlergehen des Kindes darstellt. Mit der Adoption entsteht eine vollwertige rechtliche Elternschaft.
Mit der neuen gesetzlichen Bestimmung wird zum Beispiel sichergestellt, dass Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen, im Falle des Todes ihres leiblichen Elternteils bei ihrem zweiten Elternteil verbleiben können. Im Falle des Todes ihres zweiten rechtlichen Elternteils haben sie zudem einen Erbanspruch sowie einen Anspruch auf Waisenrente.
Des Weiteren wird gewährleistet, dass sie ihren zweiten rechtlichen Elternteil im Trennungsfall weiterhin sehen können und einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt haben. Mit dem künftigen Gesetz sind diese Kinder also rechtlich allen anderen Kindern gleichgestellt. www.regenbogenfamilien.ch