Politik Geht es nach dem Nationalrat, sollen Lesben und Schwulen zukünftig durch das Anti-Diskriminierungsgesetz vor Hassreden und Diskriminierungen geschützt werden.
44 Staaten in Europa haben bereits ein Anti-Diskriminierungsgesetz für LGBT - nicht so die Schweiz. Weswegen Nationalrat Reynard Mathias die parlamentarische Initiative "Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung" einreichte.
Mit 103 zu 73 Stimmen bei 9 Enthaltungen hat der Nationalrat der parlamentarischen Initiative von SP-Nationalrat Mathias Reynard zugestimmt. Gleichzeitig hat der Nationalrat auch die Standesinitiative des Kantons Genf mit 102 zu 81 bei 2 Enthaltungen angenommen. Beide Geschäfte fordern, die bestehenden Absätze im Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches nebst der Rasse, Ethnie, Religion neu auch mit der sexuelle Orientierung zu ergänzen. "Es ist schön in einem Land zu leben, das sich zur Vielfalt bekennt und anerkennt, dass homosexuelle Menschen genau so wie alle anderen vor Diskriminierung und Hass geschützt werden sollen", sagt Bastian Baumann, Geschäftsleiter von Pink Cross. Die Integrität von Schwulen und Lesben wird vom Nationalrat mit diesem Entscheid anerkannt.
Das Gesetz ist nicht nur von hohem Wert für LGBT-Organisationen, sondern es trägt auch massgeblich zur Verbesserung der Lebensqualität von Schwulen und Lesben in der Schweiz bei. "Schwule und Lesben fühlen sich gestärkt, wenn sie vom Staat unterstützt werden und das Parlament ihnen die gleichen Rechte wie anderen Bürgern zugesteht", meint Barbara Lanthemann von der Lesbenorganisation Schweiz.
Die aktuelle Rechtslage bietet keine Möglichkeit, gegen pauschalisierte, allgmeine herabwürdigende Äusserungen vorzugehen. Solange keine individualisierbaren Personen genannt werden, bleiben entsprechende Aussagen ohne rechtliche Konsequenzen.
Nun ist der Ständerat gefordert, ob der Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wir folgt geändert werden kann:
Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder Diskriminierung aufruft,
wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung gerichtet sind,
wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,
wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,
wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung verweigert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.