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Blutspende-Verbot ist diskriminierend

Autorenbild: Moel MaphyMoel Maphy

Szene Klare Aussage vom Europäischen Gerichtshof: Ausschluss homo- und bisexueller Männer von der Blutspende kann diskriminierend sein

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In einigen europäischen Ländern ist das Blutspenden homo- und bisexuellen Männern verboten. Auch in der Schweiz dürfen schwule Männer kein Blut spenden. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das Verbot diskriminierend sein kann.

Am 29. April 2009 lehnte ein Arzt des Établissement français du sang in Metz (Frankreich) die Blutspende eines schwulen Mannes ab. Mit der Begründung, dass dieser eine sexuelle Beziehung zu einem Mann gehabt habe und das französische Recht Männer, die derartige sexuelle Beziehungen zu Männern hatten, von der Blutspende ausschliesse. Daraufhin gelangte der Mann an den Europäischen Gerichtshof. Dieser entschied nun heute, dass der Ausschluss homo- und bisexueller Männer von der Blutspende diskriminierend sein kann. Ausschlaggebendes Argument für ein Verbot kann die epidemiologische Situation im jeweiligen Land sein. Selbst aber wenn Gerichte der Ansicht sein sollten, dass Männer, die sexuelle Beziehungen zu Männern hatten, einem hohen Übertragungsrisiko für Krankheiten wie HIV ausgesetzt seien, stellt sich die Frage, ob die dauerhafte Kontraindikation bei Blutspenden mit den Grundrechten der Europäischen Union und insbesondere mit dem Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung vereinbar ist. Zudem müsse klar sein, dass es keine echte Alternative für ein Spendeverbot gebe. Eine solche Alternative könnten wirksame Testmethoden für Blutspenden sein oder eine genaue Befragung des Spenders zu riskantem Sexualverhalten. Schweizer Situation

Wegen der erhöhten Gefahr einer HIV-Ansteckung gelten schwule und bisexuelle Männer als Sicherheitsrisiko und sind in auch der Schweiz von der Blutspende ausgenommen. Wer die Frage nach «sexuellen Kontakten unter Männern seit 1977» mit Ja beantwortet, darf in der Schweiz kein Blut spenden. Eine derartig schematische und unflexible Vorgehensweise macht das Blut nicht sicherer. «Homosexuelle Männer verhalten sich beim Sex in aller Regel sehr verantwortungsvoll und informiert», sagt Bastian Baumann, Geschäftsleiter von PINK CROSS. «Ein Ausschuss nur aufgrund der sexuellen Ausrichtung erachte ich deshalb nicht als gerechtfertigt». PINK CROSS fordert für die Schweiz, die Blutspender nicht nach ihrer sexueller Orientierung zu fragen, sondern vielmehr nach ihrem Risikoverhalten. Nur aufgrund einer korrekten und realistischen Einschätzung des Risikoverhaltens ist eine Entscheidung für den Schweizer Dachverband der Schwulen zulässig.

Quelle: Pink Cross PINK CROSS fordert die Schweizer Behörden und Swissmedic deshalb auf, die aktuelle Praxis zu überprüfen und den diskriminierenden Ausschluss aufgrund der blossen sexuellen Orientierung aufzuheben.


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