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Homophober Ausschluss aus Spielgruppe würde in Zukunft strafbar


In Lenzburg AG wurden die Zwillinge eines schwulen Paares aus einer Spielgruppe ausgeschlossen. Die Leiterin der Spielgruppe begründet dies damit, dass zwei Väter “weder normal noch natürlich” seien. Momentan gibt es gegen solche Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung keine rechtlichen Möglichkeiten. Mit dem Schutz vor Hass und Diskriminierung, über den am 9. Februar 2020 abgestimmt wird, würde sich dies ändern.

Der Fall schockiert die LGBT-Community und die breite Öffentlichkeit: Aus homophoben Gründen werden die dreieinhalbjährigen Zwillinge Rafael und Rahul nicht in die Spielgruppe aufgenommen (die AZ berichtete). Damit werden nicht nur die schwulen Väter diskriminiert, sondern in erster Linie ihre beiden Kinder. Ihnen bleibt verwehrt, was allen anderen Kindern offen steht: der Besuch der Spielgruppe.

Da es momentan keinen Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Orientierung gibt, können sich die Eltern rechtlich nicht wehren. Mit dem Schutz vor Hass und Diskriminierung (Erweiterung Rassismus-Strafnorm Art. 261bis StGB) würde sich dies jedoch endlich ändern, da ein Ausschluss aufgrund der sexuellen Orientierung strafbar würde. Das Parlament hat dieser Erweiterung im Dezember 2018 mit grosser Mehrheit zugestimmt, das Stimmvolk wird am 9. Februar 2020 darüber entscheiden.

Die Schweizer LGB-Verbände sind empört, aber nicht überrascht über diesen Fall: “Es ist skandalös, dass das Kindeswohl eines homosexuellen Paars nicht gewährleistet ist! Umso stossender ist, dass es in der Schweiz noch keine Möglichkeiten gibt, sich rechtlich gegen solche Diskriminierungen zu wehren”, sagt Roman Heggli, Geschäftsleiter von Pink Cross.

Cordula Niklaus, Rechtsanwältin und Komiteemitglied von “Ja zum Schutz vor Hass”, ergänzt: “Dieser Fall zeigt deutlich, dass der Schutz vor Hass und Diskriminierung dringend notwendig ist. Wenn diese Kinder jüdische Eltern hätten, wäre ein solcher Ausschluss schon heute strafbar. Das ist richtig so. Mit der Erweiterung der Strafnorm, über die wir am 9. Februar abstimmen, wären auch diese Zwillinge geschützt.”

“Ich möchte in einer Gesellschaft leben, in der alle Kinder sämtliche Möglichkeiten haben, sich gut zu entwickeln. Dass sie in einem so jungen Alter bereits Diskriminierung erfahren müssen, schockiert. Und es zeigt deutlich: Wir brauchen endlich den Schutz vor Hass und Diskriminierung”, sagt Salome Zimmermann, Co-Präsidentin Lesbenorganisation Schweiz LOS.


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